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In der Übersicht finden Sie die ersten 1-2 Absätze eines jeden Artikels, sortiert nach Erstellungsdatum, - den neuesten also jeweils als ersten.

Qualzucht im österreichischen Tierschutzgesetz

Das österreichische Tierschutzgesetz in der neuen, mit 1. Februar 2008 gültigen Form setzt bei der beschreibenden Definition der verbotenen Qualzucht nicht mehr an phänotypischen Merkmalen bestimmter Rassen an, sondern an den, bei betroffenen Tieren mit Qualzuchteigenschaften, auftretenden klinischen Symptomen. Die primäre Zielsetzung im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes ist somit nicht mehr das Verbot bestimmter Rassen sondern das Vermeiden von Extremvarianten. Die Einschätzung eines Qualzuchttatbestandes erfolgt somit vor allem auf individueller Ebene und in erster Linie durch Tierärzte, die aufgrund Ihrer Ausbildung die notwendige Qualifikation für die Beurteilung klinischer Symptome mitbringen.

Dies ist als eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Regeln zu betrachten. Denn die explizite Nennung bestimmter Symptome erleichtert die Einschätzung qualzuchtrelevanter Tatbestände. Aber auch die Züchter profitieren von den neuen Formulierungen, denn eine Umsetzung des Gesetzes zielt nicht mehr auf ein Verbot bestimmter Rassen hinaus. Das Ziel ist in erster Linie solche Extremvarianten zu vermeiden, in deren Folge die Lebensqualität und/oder die Lebenserwartung der betroffenen Tiere beeinträchtigt sind.

Auf der anderen Seite ermöglicht der neue Ansatz, auch solche gesundheitlichen Probleme zu thematisieren, die unabhängig von bestimmten Rassemerkmalen als Folge von genetisch bedingten Erkrankungen oder Krankheitsdispositionen oder als Folge von Inzuchtschäden auftreten. Um eine möglichst effiziente Umsetzung des Qualzuchtverbotes im Interesse des Tierschutzes aber auch im Interesse betroffener Spezies bzw. Rassen zu gewährleisten bedarf es jedenfalls einer möglichst umfassenden Auseinandersetzung mit allen klinischen und genetisch-züchterischen Aspekten der neuen Regelung.

Gesetzestext und veterinärmedizinische Aspekte

Der Gesetzestext

Bundesgesetz über den Schutz der Tiere

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer 1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:

a) Atemnot

b) Bewegungsanomalien

c) Lahmheiten

d) Entzündungen der Haut

e) Haarlosigkeit

f) Entzündungen der Lidbindehaut

g) Blindheit

h) Exophthalmus

i) Taubheit

j) Neurologische Symptome

k) Fehlbildungen des Gebisses

l) Missbildungen der Schädeldecke

m) Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind,

oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt.

Übergangsfrist:

Bei bestehenden Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, liegt ein Verstoß gegen §5 Abs. 2Z1 dann nicht vor, wenn durch eine laufende Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass durch züchterische Maßnahmen oder Maßnahmenprogramme die Einhaltung der Bestimmungen dieser Gesetzesstelle bis zum 1. Jänner 2018 gewährleistet werden kann. Die Dokumentation ist schriftlich zu führen und ist auf Verlangen der Behörde oder eines Organs, das mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes beauftragt ist, zur Kontrolle vorzulegen.

Qualzucht aus klinischer Sicht

Die Symptome und ihre möglichen genetisch bedingten Grundlagen

Atemnot

Die wichtigste zuchtbedingte Ursache für Atemnot ist die bei manchen Hunde- und Katzenrassen verbreitete Brachycephalie. Durch eine unproportionale Verkürzung des knöchernen Gesichtsschädels kommt es zu Faltenbildung bei Haut und Schleimhaut, Makroglossie, Verlängerung des Gaumensegels und als Folge davon zu einer Einengung der vorderen Atemwege. Oft liegt noch zusätzlich eine Verengung des Nasenöffnungen vor. Je nach Ausprägung der Brachycephalie kann die resultierende Atemnot besonders bei Anstrengung zu Ohnmachtsanfällen bis hin zum Tode des Tieres führen. Die chronische Atemnot führt zudem zu einer erhöhten Disposition zu Lungenerkrankungen.

Eine zweite Ursache für Atemnot ist der bei Zwergrassen und bei kleinen brachycephalen Rassen beschriebene Trachealkollaps.

Atemnot tritt aber auch als sekundäres Symptom im Zusammenhang mit genetisch bedingten Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems auf. Die häufigsten Erkrankungen, an die man in diesem Zusammenhang denken sollte, sind HCM bei der Katze, DCM, Aortenstenosen, und Klappenanomalien beim Hund. Auch Lungenerkrankungen wie die COPD beim Pferd sind zumindest von ihrer genetischen Disposition her als qualzuchtrelevant zu betrachten..

Bewegungsanomalien

Sie entstehen in erster Linie als Folge von Skelettanomalien, die sehr oft als Extremvariante bestimmter rassetypischer Zuchtziele auftreten. Zu nennen wären hier z.B. die angeborene Schwanzlosigkeit, die bereits als solche einen gewissen Einfluss auf die Bewegung hat, oft aber im Zusammenhang mit anderen Anomalien der Wirbelsäule wie Blockwirbeln, Keilwirbeln oder Spina Bifida etc. auftritt. Aber auch Stellungsanomalien von Gelenken, wie z.B. eine extrem wenig gewinkelte Hinterextremität wie sie z.B. bei Chow Chows oder auch bei Positurkanaris rassetypisch ist, zählen zu den Ursachen für diese Symptomatik. Besonders dann, wenn die daraus resultierenden Bewegungsanomalien im Rassestandard beschrieben werden (typischer hoppelnder Gang der Manx Katze, typischer stelzender Gang des Chow Chows) liegt ein klarer Verstoß gegen das Qualzuchtverbot vor. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass praktisch jede Bewegungsanomalie langfristig zu einer Fehl- bzw. Überbelastung des Bewegungsapparates mit den bekannten Folgen degenerativer Gelenkserkrankungen führt.

Bei Vögeln ist an Probleme mit der Flugfähigkeit im Zusammenhang mit Riesenwuchs zu denken.

Eine zweite Ursache für Bewegungsanomalien ist in unphysiologischen Haut- bzw. Körperanhängen zu finden. Hier ist an die unphysiologische Fußbefiederung (Trommlertauben) ebenso zudenken wie an die übergroßen Kröpfe (Kropftauben) mancher Vögel. Aber auch extrem lange Ohren, wie sie z.B. beim Widderkaninchen zu finden sind, können eine physiologische Bewegung beeinträchtigen. Bei Fischen ist an die Schleierformen verschiedener Spezies zu denken, die ein normales Schwimmverhalten beeinträchtigen und in manchen Fällen auch zu Paarungsunvermögen auf Seiten des männlichen Tieres führen.

Bewegungsanomalien können auch in Folge systemischer Stoffwechselerkrankungen wie z.B. des Phosphofructokinasemangels beim Springer Spaniel, der erblichen Myopathie, des EIC beim Labrador Retriever oder der HYPP beim Quarterhorse oder aber bei neurologischen Erkrankungen (siehe dort) auftreten

Lahmheiten bzw. schmerzhafte Beeinträchtigung der Bewegung

Hier ist in erster Linie an die große Gruppe der chronisch degenerativen Gelenkserkrankungen wie HD, ED, OCD, Patellaluxation, aber auch an Erkrankungen der Wirbelsäule wie Diskopathien und Spondylosen zu denken. Sie treten einerseits als Folge von Extremvarianten (Riesenwuchs, Zwergwuchs, Chondrodystophie) aber auch als zuchtzielunabhängige Erkrankungen bei einer großen Zahl von Hunderassen auf. Aber auch bei anderen Spezies muss dieser Symptomenkomplex beachtet werden. So sind die chronischen Gelenkserkrankungen beim Pferd (Podotrochlose, Spat, Chips) hier ebenso zu berücksichtigen wie chronisch degenerative Gelenkserkrankungen als Folge von unterschiedlichen Stellungs- oder Winkelungsanomalien der Extremitäten bei verschiedenen anderen Spezies. Da bei solchen Anomalien von einer hohen Heritabilität ausgegangen werden muss, ist eine züchterische Berücksichtigung von Fehlstellungen der Extremitäten im Sinne des Qualzuchtverbotes bei jeder Tierart zu fordern.

Eine bei einzelnen Hunderassen auftretende Erbkrankheit, die ebenfalls zu schmerzhaften Lahmheiten bei den betroffenen Tieren führt ist die Hyperkeratose der Pfotenballen, die auch als "Corny feet" bezeichnet wird. 

 

Entzündungen der Haut

Abgesehen von allergisch und autoimmun bedingten Hauterkrankungen, die neben anderen Ursachen möglicherweise als Folge von Inzuchtbedingten Immunschwächen vor allem bei Hunden in zunehmender Häufigkeit auftreten ist hier in erster Linie an solche Erkrankungen zu denken, die als Folge unphysiologischer Faltenbildung bei verschiedenen Hunderassen auftreten. Betroffen sind hier einerseits alle brachcyephalen Hunderassen (Gesichts- und Schwanzfaltendermatitis), anderseits auch Rassen mit akromegalem Riesenwuchs, bei denen vor allem die Kopfhaut überdimensioniert ist woraus sich Gesichtsfalten und Hängelefzen ergeben. Auch dicht behaarte, lange und tief angesetzte Hängeohren bei Hunden prädisponieren zu Entzündungen des äußeren Gehörganges. Und nicht zuletzt ist an jene Rassen zudenken, bei denen Hautfalten vom Rassestandard vorgesehen sind. Ursächlich für die Disposition zu Hautentzündungen ist in all diesen Fällen eine erhöhte Feuchtigkeit in Kombination mit Wärme in den Falten.

Auch auf Zierfische darf hier nicht vergessen werden. So sind die Löwenkopfvarianten bei den Goldfischen ebenfalls auf Grund einer erhöhten Neigung zu Hauterkrankungen als qualzuchtrelevant anzusehen.

Entzündungen der Haut können aber auch im Zusammenhang mit Pigmentierungsanomalien auftreten, wie z.B. die Color-dilution Alopezie bei blauen Hunden oder die Solardermatitiden bei unpigmentierten und kurzhaarigen Hunden.

Im weiteren Sinn gehören zu dieser Symptomatik auch jene Formen von Hautkrebs, die an unpigmentierten Körperstellen auftreten aber auch generalisierte genetisch bedingte Hauterkrankungen wie die HERDA oder der JEB-Defekt  beim Pferd.

 

Haarlosigkeit

Haarlosigkeit ist bei bestimmten Hunde- und Katzenrassen ein Rassebestimmendes Merkmal und kann durch ein dominantes oder durch ein rezessives Gen bedingt sein. Wieweit die Haarlosigkeit dieser oft alten und in den Herkunftsländern langjährig gezüchteten Rassen als qualzuchtrelevant zu bewerten ist müsste im Einzelfall im Sinne des Gesetzestextes beurteilt werden. In der Literatur werden verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der angeborenen Haarlosigkeit berichtet, wie Probleme mit der Temperaturregulation besonders bei neugeborenen Welpen, Thymusatrophie oder erhöhte Disposition zu Eiterpickeln. Ein häufiges Problem bei haarlosen Rassen ist ein unvollständiges bis völlig fehlendes Gebiss.

Das dominante Gen für angeborene Haarlosigkeit hat zudem in homozygoter Form Letalwirkung und somit ist in diesem Fall die Verpaarung zweier haarloser Varianten im Sinnen des Gesetzes unzulässig. Bei rezessiv bedingter Haarlosigkeit spielt dieser Aspekt keine Rolle.

Haarlosigkeit tritt aber wie beim vorherigen Punkt erwähnt auch im Zusammenhang mit bestimmten Pigmentierungsanomalien wie der Color-dilution Alopezie auf, oder aber auch in Form der so genannten Alopezia X bei Spitzrassen auf. Da in diesen Fällen neben dem Fehlen der Haare keine weiteren Symptome auftreten sollen muss auch hier die Einschätzung der Qualzuchtrelevanz der Haarlosigkeit einer individuellen veterinärmedizinischen Einschätzung im Sinne des Gesetzestextes überlassen bleiben.

 

Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut

Hier ist einerseits an Lidbindehautentzündungen im Zusammenhang mit zu großen Lidspalten und loser Kopfhaut zu denken. Das bei manchen Hunderassen erwünschte so genannte „Karo-Auge“ entspricht dem klinischen Bild eines Ektropiums. Aber auch vom Rassestandard unabhängige Ektropien führen zu Lidbindehautentzündungen. Anderseits ist an Bindehaut- und Hornhautentzündungen zu denken, die in Zusammenhang mit Gesichtsfalten und Entropium entstehen. Besonders bei brachycephalen Hunde- und Katzenrassen tritt diese Form von Bindehaut- und Hornhautreizung häufig auf. Unabhängig von Rassestandards ist aber auch an Distichiasis und Trichiasis als Auslöser für Erkrankungen der Hornhaut zu denken. Im Zusammenhang mit rassetypischem Exophthalmus (siehe dort) kommt es auch oft zu Hornhautentzündungen als Folge einer Austrocknung der Kornea durch gestörte Lidfunktion.

Bei brachycephalen Katzen finden sich häufig Bindehautentzündungen als Folge einer Verengung bzw. eines Verschlusses des Tränennasenkanals.

 

Blindheit

Im Zusammenhang mit einem Rassemerkmal tritt Blindheit vor allem bei Verpaarungen von zwei Merle-Tigern beim Hund auf. Solche Verpaarungen werden aber in den meisten Fällen gezielt vermieden, da die Zusammenhänge den Züchtern grundsätzlich bekannt sind. Jedenfalls sind Verpaarungen zweier Merle-Hunde im Sinne des Tierschutzgesetzes unzulässig.

Bei Goldfischen der Löwenkopfvariante können die typischen Wucherungen am Kopf ein solches Ausmaß annehmen dass das Sehvermögen zumindest stark reduziert ist.

Unabhängig von Rassemerkmalen gibt es aber eine Reihe von genetisch bedingten Augenerkrankungen wie z.B. die verschiedenen Formen der PRA, die zur teilweisen bzw. vollständigen Erblindung führen. Zum Teil lassen sich diese Erkrankungen bereits mit Hilfe molekulargenetischer Tests diagnostisch erfassen und sind daher in solchen Fällen grundsätzlich relativ gut züchterisch zu bearbeiten. Sind molekulargenetische Nachweisverfahren verfügbar wäre eine verpflichtende Nutzung dieser Diagnostik bei Zuchttieren im Sinne des Qualzuchtverbotes zu fordern.

Wieweit der bei manchen Hütehunderassen gewünschte dichte Haarvorhang vor den Augen das Sehvermögen in relevanter Form beeinträchtigt und somit ebenfalls als qualzuchtrelevant anzusehen ist, bleibt zu diskutieren. Da in diesen Fällen durch eine Kürzung der Haare relativ leicht Abhilfe zu schaffen ist sollten tierschutzorientierte Empfehlungen hier eher in diese Richtung gehen.

 

Exophthalmus

Hier ist in erster Linie an Zwergrassen und kleine brachycephale Rassen beim Hund zu denken. Exophthalmus in zum Teil extrem ausgeprägter Form findet sich aber auch bei Goldfischen. Die klinische Problematik ergibt sich aus der erhöhten Verletzungsgefahr für den Augapfel, beim Hund im speziellen ist auch an die Gefahr eines Bulbusprolaps zu denken. Ein weiteres Problem ist die Neigung zu einer Austrocknung der Hornhaut durch gestörte Funktionalität des Lidschlags.

 

Taubheit

Gemeint ist hier auf der einen Seite die sensorineurale Taubheit bei Hund und Katze, die im Zusammenhang mit bestimmten Formen von weißer Farbe bzw. von Scheckung auftritt. Die Assoziation ergibt sich in diesen Fällen daraus, dass eine der Ursachen für weiße Farbe eine Störung der Melanozytenmigration während der embryonalen Entwicklung ist. Melanozyten sind die Zellen, die für die Produktion des Pigmentes zuständig sind. Sie entwickeln sich zunächst im Bereich des Neuralrohres und verteilen sich im Verlauf der späteren Embryonalzeit über die Hautoberfläche. Unterbleibt diese Verteilung teilweise oder ganz entsteht Scheckung bzw. Weißfärbung. Neben ihrer Aufgabe im Rahmen der Pigmentbildung haben Melanozyten aber auch Funktionen im neurologischen Bereich. So sind sie im Innenohr für die Übertragung der akustischen Reize zuständig. Fehlen sie im Innenohr, kann der akustische Reiz nicht übertragen werden, das Tier ist taub. 

Eine audiometrische Untersuchung ermöglicht ab der 7. Lebenswoche eine eindeutige Detektierung ein- und/oder beidseitig tauber Welpen bei den betroffenen Rassen und damit auch eine recht effiziente Selektion. Dennoch sollte bei diesen Rassen der Zusammenhang mit bestimmten Farbverteilungsmustern (z.B. Plattenscheckung beim Dalmatiner) abgeklärt werden und die züchterischen Strategien allenfalls den Erkenntnissen angepasst werden.

Taubheit kann beim Hund auch im Zusammenhang mit Homozygotie für den Merlefaktor auftreten.

 

Neurologische Symptome

Neurologische Symptome treten im Zusammenhang mit einer ganzen Reihe genetisch bedingter Anomalien auf, sind aber insbesondere was die später manifestierenden Formen betrifft oft nur schwer und mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor auf genetische Ursachen zurückzuführen.

In einem direkten Zusammenhang mit bestimmten Rassemerkmalen treten neurologische Symptome in folgenden Fällen auf:

  • Missbildungen der Schädeldecke wie z.B. bei Zwerghunderassen und brachycephalen Rassen aber auch bei Vogelarten wie Haubenenten oder Haubentauben. Zwerghunderassen

  • Missbildungen der Wirbelsäule wie z.B. bei chondrodystrophen und brachycephalen Rassen, sowie bei angeborener Schwanzlosigkeit bei Katzen, Hunden oder Hühnern (oft verbunden mit Kot- und Harninkontinenz). Bandscheibenvorfälle als Folge von Chondrodystrophie führen oft zu Lähmungen der Hinterextremitäten sowie von Blase und Darm.

  • Neurologische Fehlfunktionen im Zusammenhang mit Pigmentanomalien wie z.B. sensorineurale Taubheit bei bestimmten Weißformen oder das Lethal White Syndrome bei Overo Pinto-Pferden das bei neugeborenen Fohlen auf Grund einer neurologisch bedingten Dysfunktion des Dickdarms zu einer tödlichen Verstopfungskolik führt.

  • Eine neuere Studie zeigt auf molekulargenetischer Ebene einen Zusammenhang zwischen Dermoidsinus und dem Genotyp für den Rassetypischen „Ridge“ bei den betroffenen Hunderassen auf. Homozygote für das Ridge-Gen zeigen eine deutlich höhere Disposition zu Dermoidsinus. Je nach Ausprägung kann ein Dermoidsinus Irritationen des Rückenmarks und damit neurologische Fehlfunktionen zur Folge haben.

  • Für das Wobbler Syndrom scheint eine Rassedisposition beim Dobermann auf der Basis einer besonders beweglichen Halswirbelsäule zu bestehen.

  • Beim Cavalier King Charles Spaniel wird in zunehmender Häufigkeit das Krankheitsbild der Syringomyelie beobachtet, dessen Hauptsymptom unkontrollierbare Kratzbewegungen sind. Als Grundlage wird unter anderem eine extreme Ausprägung der rassetypischen Kopfformen vermutet.

Unabhängig von vorgegebenen Rassemerkmalen ist im Zusammenhang mit neurologischer Symptomatik in erster Linie an Epilepsie zu denken. Diese Erkrankung tritt in zunehmender Häufigkeit in zahlreichen Hunderassen auf und ist eine der am schwierigsten zu bekämpfenden Erbkrankheiten. Aufgrund fehlender Screeningmöglichkeiten ist eine Diagnose außerhalb eines Anfalls praktisch nicht möglich, woraus sich in den meisten Rassen eine sehr hohe Dunkelziffer ergibt. Inzwischen gibt es ein paar hoffnungsvolle Ansätze zur Entwicklung von Gentests, es bleibt abzuwarten ob diese Arbeiten erfolgreich sein werden.

Anfallsleiden, an die in diesem Zusammenhang ebenfalls gedacht werden muss, sind die Narkolepsie, für die für einzelne Rassen bereits ein Gentest verfügbar ist. Auch die beim Golden Retriever beschriebene iatrogene anfallsartige Aggressivität muss hier genannt werden.

Weitere Defekte an die im Zusammenhang mit neurologischen Symptomen zu denken ist sind die verschiedenen lysosomalen Speicherkrankheiten, die vor allem bei Katzen aber auch bei Hunden eine Rolle spielen. Hier sei z.B. die Ceroid-Lipofuszinose beim Border Collie und American Bulldog, die GM1-Gangliosidose beim Husky, die Krabbe Disease bei West Highland White- und Cairn-Terrier oder die Fucosidose beim Englischen Springer Spaniel genannt. Für einige dieser Erkrankungen gibt es bereits molekulargenetische Diagnoseverfahren. In diesen Fällen ist eine effiziente Bekämpfung möglich. Aber auch an genetisch bedingte degenerative oder entzündliche Erkrankungen des zentralen bzw. peripheren Nervensystems wie z.B. die SRMA ist zu denken.

Als Sekundärsymptomatik treten neurologische Symptome weiters im Zusammenhang mit Lebererkrankungen auf. Hier ist in erster Linie an die Gruppe der Lebershunterkrankungen zu denken. Auch im Zusammenhang mit Erkrankungen der Schilddrüse werden neurologische Symptome in Form von übermäßiger Aggressivität beim Hund erwähnt.

Neurologische Symptome fallen zudem unter den Sammelbegriff der „wesentlichen Beeinträchtigung physiologischer Lebensabläufe“ und sind auch aus dieser Sicht in jedem Fall einer genetischen Grundlage als qualzuchtrelevant anzusehen.

 

Fehlbildungen des Gebisses

Einem vollständigen und korrekten Gebiss wird insbesondere in der Hundezucht ein hoher Stellenwert eingeräumt, nichtsdestoweniger stellen Gebissanomalien sowohl als Folge von Rassemerkmalen als auch unabhängig davon ein recht häufiges Problem dar. Bei brachycephalen Hunde- und Katzenrassen ist eine Brachygnathia superior eines der Rasse bestimmenden Merkmale. Die Folge sind Funktionsstörungen in Lebensbereichen wie Körperpflege und Reproduktion. Bei haarlosen Hunderassen ist in Zusammenhang mit dem Fehlen der Behaarung oft auch eine Unter- bzw. Fehlentwicklung des Gebisses zu beobachten.

Unabhängig von Rassemerkmalen treten aber auch andere Fehlbildungen und Fehlstellungen des Gebisses auf. Besonders relevant in Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz erscheint hier die Unterkieferverkürzung sowie der bei Hunden recht häufig auftretende Caninusengstand zu sein.

Auch bei anderen Spezies finden sich Fehlstellungen des Gebisses, die zu gesundheitlichen Problemen führen können. So sind insbesondere bei Kaninchen, Meerschweinchen und Chinchillas Verkürzungen des Unterkiefers durch die ständig wachsenden Zähne als besonders problematisch zu betrachten.

Bei Aquarienfischen ist in diesem Zusammenhang an den so genannten Papageienbuntbarsch zu denken. Es handelt sich dabei um eine Variante eines mittelamerikanischen Zwergbuntbarsches, dem eine extrem verkleinerte Maulspalte angezüchtet worden ist, die eine Aufnahme des arttypischen Futters nicht mehr zulässt.

Bei Vögeln ist an Schnabelanomalien zu denken wie z.B. die extrem kurzen Schnäbel bei Mövchen, die ein Atzen der Jungtiere beeinträchtigen.

 

Missbildungen der Schädeldecke

Sie wurden bereits im Zusammenhang mit dem Auftreten neurologischer Symptome genannt, stellen aber auch unabhängig davon einen qualzuchtrelevanten Tatbestand dar insbesondere wenn durch eine zu dünne und/oder nicht vollständig ausgeformte Schädeldecke eine erhöhte Verletzungsgefahr gegeben ist. Ein Yorkshire-Terrier der nachweislich durch einen Schädelbruch zu Tode kam, nachdem ihm sein Besitzer einen Hausschlapfen nachgeworfen hatte, mag die Ausnahme sein, extrem dünne Schädelknochen bei Zwerghunden in Verbindung mit der rassetypischen „Molera“ sind nichtsdestoweniger als Grundlage einer „erhöhten Verletzungsgefahr“ im Sinne des Tierschutzgesetzes anzusehen.

 

Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass natürliche Geburten nicht möglich sind

Ein natürlicher Geburtsablauf ist immer dann gefährdet, wenn ein Missverhältnis zwischen dem mütterlichen Beckendurchmesser und bestimmten Körpermaßen des Fetus vorliegt. Dies findet sich einerseits bei multiparen Tierarten, wenn die Zahl der Früchte so gering ist, dass die einzelne Frucht zu groß wird. Insbesondere bei Zwerghunderassen liegt dieses Problem häufig vor, da zwischen Körpergröße und Wurfgröße eine negative Korrelation besteht und sogar Einlingswürfe keine Seltenheit darstellen.

Eine zweite Ursache für das genannte Missverhältnis liegt dann vor, wenn einzelne Körperpartien der Frucht überdimensioniert sind. Das ist der Fall bei brachycephalen Hunde- und Katzenrassen bei denen der breite Schädel der Welpen oft ein Geburtshindernis darstellt. Besonders dann, wenn der Rassestandard einen breiten Schultergürtel und nach hinten zu schmaler werdende Körperform vorsieht, wie das z.B. bei Bulldoggen der Fall ist, sind Schwergeburten vorprogrammiert. Aber auch bei Nutztieren finden sich vergleichbare Probleme insbesondere bei einzelnen Fleischrinderrassen bei denen eine so genannte Doppellendigkeit vorliegt.

 

Weitere Qualzuchtrelevante Krankheitsbilder

Die Auflistung der genannten klinischen Symptome erfasst natürlich den gesamten Komplex von Qualzuchten im Sinne des Gesetzes nur unvollständig. So sind im Sinne einer Beeinträchtigung physiologischer Lebensabläufe auch alle jene genetisch bedingten Erkrankungen als Qualzucht zu verstehen, deren Symptomatik so unspezifisch ist, dass sie keiner der genannten Symptomengruppen unmittelbar zuzuordnen ist. Als Beispiele seien genetisch bedingte Erkrankungen oder Erkrankungsdispositionen der Niere (JRD, PLN, Harnsteine), der Schilddrüse (Hypothyreose, Hyperthyreose), der Nebennierenrinde (Morbus Addison, Morbus Cushing), des Pankreas (exokrine Pankreasinsuffizienz, Diabetes), des Verdauungstraktes (Magendrehung, PLE) oder des Blutes (hämolytische Anämie oder Blutgerinnungsstörungen wie z.B. vWD) aber auch Beeinträchtigungen der Immunkompetenz (CLAD, Gray Collie Syndrom, SCID, TNS)genannt.

Die im Gesetz definierte Liste sollte jedenfalls einer ständigen Anpassung an neuere veterinärmedizinische Erkenntnisse unterzogen werden.

 

Qualzucht aus populationsgenetischer Sicht - Umsetzung mit Augenmaß

Die Problemstellung

Betrachtet man das neue Qualzuchtgesetz aus populationsgenetischer Sicht so stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen:

  1. Welche Konsequenzen hat eine Umsetzung für die betroffenen Populationen.

  2. Welches sind Zuchtstrategien, die es den Züchtern ermöglichen im Rahmen der vorgegebenen Übergangsfrist die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen.

Der erste Punkt ist insbesondere was die Hundezucht betrifft, sicherlich ein sehr kritischer Punkt, da bereits jetzt bei sehr vielen Hunderassen ein Zustand erreicht ist, in dem die genetische Varianz der Zuchtpopulation gering ist und durch aktuelle Selektionsmaßnahmen laufend weiter reduziert wird. Unter Selektionsmaßnahmen in diesem Zusammenhang sind nicht nur die von den Züchtern meistens priorisierten Maßnahmen zur Verbesserung des Formwertes zu verstehen, sondern auch jene Maßnahmen, die im Sinne der Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Rasse vorgesehen sind. Denn jede Form von Selektion führt zu einer Reduktion der genetischen Varianz die wiederum eine Erhöhung des Inzuchtniveaus mit den damit verbundenen Inzuchtdepressionserscheinungen zur Folge hat. Da Inzuchtdepression in ihren verschiedenen Ausprägungsformen (reduzierte Fruchtbarkeit, erhöhte Anfälligkeit gegen negative Umwelteinflüsse, herabgesetzte Lebenserwartung) im Sinne einer Beeinträchtigung physiologischer Lebensabläufe selbst den Tatbestand von Qualzucht erfüllt, muss bei der Umsetzung des Qualzuchtverbotes mit entsprechendem Augenmaß vorgegangen werden. Die Berücksichtigung rassespezifischer Besonderheiten und hier vor allem eine entsprechende Gewichtung einzelner Merkmale in Hinblick auf ihren Krankheitswert sind eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst effiziente Umsetzung des Qualzuchtverbotes bei gleichzeitiger Erhaltung eines möglichst hohen Maßes an genetischer Vielfalt. In diesem Sinn sind auch die in der praktischen Zucht oft bevorzugten Strategien enger Linienzucht aus Sicht des Tierschutzgesetzes kritisch zu betrachten. Aber auch die hohe Priorität die dem Formwert in der Hunde- aber auch in der Katzenzucht zugemessen wird sollte überall dort, wo genetisch bedingte Erkrankungen die Gesundheit und die Lebensqualität der Tiere beeinträchtigen, kritisch hinterfragt werden.

Für die Nutztierzucht liegt die Problematik einer Umsetzung weniger in einer Einschränkung der genetischen Varianz als in ökonomischen Aspekten einer tierschutzgerechten Zucht. Überall dort, wo angestrebte Höchstleistungen mit qualzuchtrelevanten Merkmalen verbunden sind, bedeutet eine Umsetzung des Qualzuchtverbotes Zugeständnisse in Bezug auf wirtschaftlich wichtige Leistungsmerkmale. So ist z.B. der Verzicht auf bestimmte Fleischrassen zur Produktion von Mastrindern im Interesse einer Vermeidung von Schwergeburten durch den Doppellenderfaktor mit einer möglichen Reduzierung der Fleischmenge bei den Mastrindern verbunden.

Der zweite Punkt, also die Frage nach geeigneten Zuchtstrategien ist nicht weniger bedeutungsvoll zumal sich hier die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Züchtern und Veterinärmedizinern ergibt. Dies erfordert aber von der Seite der Veterinärmedizin aus ein umfassendes Basiswissen über die populationsgenetischen Grundlagen der Tierzucht. Betrachtet man die im Gesetz festgelegte Übergangsfrist von 10 Jahren dann sind das im züchterischen Kontext etwa drei bis vier Generationen für Hunde und Katzen, für Nutztiere nur mehr zwei bis drei, für Pferde höchstens zwei Generationen; für Nager, Fische bzw. Vögel hingegen deutlich mehr. In dieser vergleichsweise kurzen Zeit in allen Rassen die vom Gesetz geforderte Erfüllung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu erreichen bedarf jedenfalls bei Hunden und Katzen einer gezielten und durchdachten Vorgehensweise. Und hier sind es in erster Linie rassespezifische Zuchtstrategien, die überhaupt einen entsprechenden Erfolg ermöglichen.

Rassespezifische Zuchtstrategien

Das Grundprinzip jeder rassespezifischen Zuchtstrategie ist eine Berücksichtigung rassespezifischer Besonderheiten bei der Erarbeitung von Zuchtprogrammen. Anzahl und Prävalenz bekannter genetischer bedingter Erkrankungen sind dabei genauso zu berücksichtigen wie der Krankheitswert der einzelnen Defekte. Auch die Verfügbarkeit aussagekräftiger Screeningverfahren ist ein wichtiger Punkt der dabei zu bedenken ist. Insbesondere die zunehmend verfügbaren molekulargenetischen Diagnoseverfahren bieten hier effiziente und zum Teil auch unkonventionelle Möglichkeiten von Selektions- und Paarungsstrategien. Sowohl die Entscheidung über den Zuchteinsatz einzelner Tiere wie auch die Auswahl der Paarungspartner erfolgt nach dem Prinzip der Kompensation von Schwächen in einem Merkmal durch besondere Vorzüge in einem anderen Merkmal. Praktisch lässt sich das über die Anwendung eines Selektionsindex realisieren in dem die einzelnen Merkmale nach ihrer Bedeutung für das gesamte Zuchtziel, gesundheitsrelevante Merkmale nach ihrem Krankheitswert gewichtet werden.

Kann man über molekulargenetische Diagnoseverfahren den Genotyp eines Zuchttieres für ein Qualzuchtrelevantes Merkmal feststellen ist im Sinne der Erhaltung der genetischen Varianz in bestimmten Fällen sogar der Zuchteinsatz von Merkmalsträgern zulässig wenn der Paarungspartner so gewählt wird, dass die Nachkommen keine Merkmalsträger sein können (siehe auch hier).

Was zudem zu bedenken ist, ist , dass sich für die Züchter in vielen Fällen auch ein massiver Druck von Seiten der Konsumenten ergeben wird. Da ja nicht nur die Zucht sondern auch der Erwerb und die Weitergabe von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten ist, müssen Züchter betroffener Rassen damit rechnen, dass sie ihre Zuchtprodukte nicht mehr verkaufen können, wenn sie qualzuchtrelevante Merkmale tragen. Dies umso mehr als ja auch das seit kurzem auch für Züchter geltende Kaufrecht einen zunehmenden Druck von Seiten der Käufer bedingt.

Entsprechend dem Gesetzestext haben Züchter von Rassen mit Qualzuchtmerkmalen auf Verlangen eine Dokumentation vorzulegen auf deren Basis sie nachweisen können, dass bis zum Ende der Übergangsfrist zu erwarten ist, dass die Zuchtprodukte keine Qualzuchtmerkmale mehr aufweisen. Eine Umsetzung des Gesetzes erfordert somit auch eine Auseinandersetzung mit der Frage wie von den Züchtern ein solcher Nachweis geführt werden kann.

Die Zuständigkeit für den Nachweis eines Zuchtprogrammes liegt Sinnvollerweise bei einem für eine bestimmte Rasse zuständigen Zuchtverband. Der Einzelzüchter kann hingegen durch den Nachweis einer Mitgliedschaft bei einem Zuchtverband bzw. durch Aufzeichnungen im Rahmen des eigenen Zwingers den Nachweis erbringen, dass er seine züchterischen Maßnahmen auf die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes abgestimmt hat. Hier ist zu bedenken, dass Heimtierzucht in Österreich nicht gesetzlich geregelt ist, so dass jede Form von Zuchtverband primär ausschließlich dem Vereinsgesetz unterliegt. Es sind somit nicht nur die den größeren Zuchtverbänden wie ÖKV, ÖHU, ÖKEV, KKÖ etc.  angeschlossenen Verbände, die eine solche Nachweispflicht haben, sondern jeder Verein, dessen Vereinsziel die Zucht von Heimtieren ist. Für die landwirtschaftlichen Nutztiere sind die in den jeweiligen Bundesländern anerkannten Zuchtverbände zuständig.

In welcher Form für einzelne Rassepopulationen Dokumentation und Nachweis über entsprechende Zuchtprogramme zu führen ist bzw. welche Zuchtprogramme in Einzelnen sinnvoll und Zielführend sind hängt im Wesentlichen von der aktuellen genetischen Situation der Populationen, ihrer Größe, dem aktuellen Inzuchtniveau, von der Anzahl und Häufigkeit bekannter Erkrankungen sowie von der Verfügbarkeit etablierter Screeningprogramme ab. Eine effiziente und allenfalls sogar obligatorische Nutzung verfügbarer molekulargenetischer Diagnoseverfahren ist hier genauso zu bedenken wie Aspekte der Validität und Wiederholbarkeit klinischer Screeningmethoden oder spezieller genetischer Situationen wie z.B. die Vermeidung bestimmter Paarungen (z.B. Paarung Merle mit Merle). Hier lassen sich allgemeingültige Richtlinien kaum aufstellen; durch Zusammenarbeit zwischen Züchtern und Veterinärmedizinern lassen sich aber sicherlich in jedem einzelnen Fall entsprechende Zuchtprogramme auswerten bzw. erstellen.

Eine Zielführende allgemeine Maßnahme insbesondere im Bereich der Hunde- und Katzenzucht könnte die verpflichtende Erweiterung der Ausbildung von Formwertrichtern im Bereich der klinischen und gesetzlichen Aspekte von Qualzuchtmerkmalen sowie im Bereich der Populationsgenetik sein.

Das Tierschutzgesetz in seiner neuen Fassung stellt für Züchter wie für Tierärzte eine enorme Herausforderung dar. Eine erfolgreiche Umsetzung könnte aber eine wegweisende Aktion im internationalen Tierschutz sein.

 

Quellenhinweise und ausgewählte weiterführende Literatur

Übersichtsliteratur

European Convention for the Protection of Pet Animals (1987): http://www.saveourbreeds.org.uk/convention.htm

Multilateral Resolutions as part of the respective Convention (1995): http://www.saveourbreeds.org.uk/convention.htm#Resolutions

Nicole Peyer (1997): Die Beurteilung zuchtbedingter Defekte bei Rassehunden in tierschützerischer Hinsicht. Dissertation Bern.

Bartels T., Wegner W. (1998): Fehlentwicklungen in der Haustierzucht. Ferdinand Enke Verlag.

Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht. (2002): Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen). Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Referat Tierschutz, Bonn.

Sommerfeld-Stur, I. (2003): Qualzucht. http://sommerfeld-stur.at/qualzucht/gutachten

Binder, R., Palme, R., Sommerfeld-Stur, I., Baumgartner, J., Niebuhr, K., Zaludik, K., Bartussek, K., Waiblinger, S., Reifinger, M., Kübber-Heiss, A., Rabitsch, A., Gneist, M., Troxler, J. (2004): Tierschutz in Österreich: Grundkonzepte der Tierethik, rechtliche Rahmenbedingungen und ausgewählte Schwerpunkte der Tierschutzforschung. Veterinary Medicine Austria / Wiener Tierärztliche Monatsschrift 91, Suppl.1, 44 - 58.

Mählmann, C. (2007): Erbliche Defekte und Dispositionen beim Pferd – eine Bewertung unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Dissertation Bern. http://www.ths.vetsuisse.unibe.ch/lenya/housing/live/publications/Dissertation_Maehlmann.pdf

Hieronimus, H.: Zum Thema Qualzucht. http://www.aquaterralev.de/fachbeitraege/aquaristik/qualzuchtenhieronimus/

Staeck, W.: Zur Definition von Qualzüchtungen - Der so genannte Papageienbuntbarsch http://www.aquaterralev.de/fachbeitraege/aquaristik/qualzuchtenstaeck

 

Ausgewählte spezielle Literaturstellen:

Beaver, B.V., Haug, L.I. (2003): Canine Behaviours Associated With Hypothyroidism. Journal of the American Animal Hospital Association 39, 431-434

Deutschland, M. (2006): MRT-gestützte morphometrische und anatomisch-histologische Untersuchungen des Chiari-Missbildung bei der brachiocephalen Hunderasse “Cavalier King Charles Spaniel”. Dissertation FU Berlin.

Lautersack, O. (2002): Das Wobbler-Syndrom (zervikale Spondylomyelopathie) beim Dobermann im Vergleich mit ausgewählten Rassen. Dissertation JLU, FB Veterinärmedizin, Giessen. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2003/1001/pdf/LautersackOliver-2002-09-17.pdf

Mausberg, E.M. et al. (2007): Vererbte Alopezie X beim Zwergspitz. Dtsch. Tierärztl. Wschr. 114, 129-134

Salmon Hillbertz, N.H.C. et al. (2007): Duplication of FGF3, FGF4, FGF19 and ORAOV1 causes hair ridge and predisposition to dermoid sinus in Ridgeback dogs. Nature Genetics, 39 (11) 1318 – 1320

 

Informative Webseiten:

Pedigree Dogs Exposed – Film (Teil 1 bis 4)

http://www.myspace.com/video/petwatch-co/pedigree-dogs-exposed-deutsch-1-4/104026540

http://www.myspace.com/video/petwatch-info/pedigree-dogs-exposed-deutsch-2-4/104004716

http://www.myspace.com/video/petwatch-info/pedigree-dogs-exposed-deutsch-3-4/104023739

http://www.myspace.com/video/petwatch-info/pedigree-dogs-exposed-deutsch-4-4/104001360

Pedigree Dogs Exposed auf Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Pedigree_Dogs_Exposed

Pedigree Dogs Exposed Blog

http://pedigreedogsexposed.blogspot.com/

Canine inherited disorders database:

http://www.upei.ca/~cidd/intro.htm

LIDA-Datenbank:

http://sydney.edu.au/vetscience/lida/dogs/

Dortmunder Kreis

http://www.dok-vet.de/

Collegium cardiologicum

http://www.collegium-cardiologicum.de/

Gentestanbieter

http://www.laboklin.de

http://www.optigen.com

http://www.vetgen.com

 http://w3.vet.upenn.edu/research/centers/penngen/services/deublerlab/index.html

 http://www.aht.org.uk/genetics_tests.html

http://www.dok-vet.de/de/Research/DNATest/CommonPage.aspx

Populationsgenetik in der Hundezucht :

http://www.sommerfeld-stur.at

 

Glossar

Akromegaler Riesenwuchs: Riesenwuchs, bei dem die Körperspitzen (Kopf, Pfoten) im Verhältnis zum übrigen Körper unproportional vergrößert sind.

Alopecia X: wird bei Spitzrassen beschrieben. Die Welpen kommen voll behaart auf die Welt, verlieren aber im Lauf der Zeit ihr gesamtes Fell.

Aortenstenose: Verengung der Hauptschlagader. Führt zu einer chronischen Überbelastung des Herzens. Je nach dem Ausmaß der Verengung können betroffene Tiere nur kaum merkbare Symptome zeigen, im schlimmsten Fall aber in frühem Alter einen Sekundenherztod erleiden.

Audiometrische Untersuchung: Objektive Untersuchung zur Diagnose der Taubheit bei Tieren. Beurteilt wird ein vom Gehirn  als Reaktion auf einen standardisierten akustischen Reiz abgegebenes elektrischen Potenzial.

Blockwirbel: Verschmelzung benachbarter Wirbelkörper. Führt zu lokaler Versteifung der Wirbelsäule und Bewegungsanomalien, langfristig zu Schäden im Bereich der gesamten Wirbelsäule (siehe auch Keilwirbel)

Brachycephalie (Kurzköpfigkeit): Der knöcherne Gesichtsschädel ist mehr oder weniger stark verkürzt, Weichteile wie Haut und Schleimhaut werden aber in normaler Menge angelegt und liegen daher in mehr oder weniger engen Falten. Als Folge kommt es in erster Linie zu chronischer Atemnot. Weitere Probleme sind herabgesetzte Hitzetoleranz, erhöhte Disposition zu Lungenerkrankungen, erhöhtes Narkoserisiko etc.

Brachygnathia superior: Verkürzung des Oberkiefers.

Bulbusprolaps: Vorfall des Augapfels aus der Augenhöhle. Ist für den betroffenen Hund extrem schmerzhaft und kann zum Verlust des Augapfels führen.

Caninusengstand: Eng- oder Steilstellung der Eckzähne des Unterkiefers, die dadurch den Gaumen verletzen können.

Chips: Absplitterungen des Gelenksknorpels die frei in der Gelenkshöhle schwimmen und so zu weiteren Schädigungen des Gelenkes führen können. Werden auch als „Gelenksmäuse“ bezeichnet. Eine Behandlung ist durch eine Entfernung des Knorpelsplitters aus der Gelenkshöhle möglich. Siehe auch OCD

Chondrodystrophie: Eine Form des Zwergwuchses bei der die Extremitäten während der Embryonalentwicklung frühzeitig ihr Längenwachstum einstellen. Gleichzeitig kommt es zur frühzeitigen Verkalkung der Bandscheiben was zu Bandscheibenvorfällen (Dackellähmung) führen kann.

CLAD (Canine Leukozyten Adhäsions Defizienz): Eine immunologische Krankheit, die dazu führt dass betroffene Tiere Infektionen schutzlos ausgeliefert sind und frühzeitig an Infektionen sterben.

Color-Dilution Alopezie: Hauterkrankung, die bei Hunden mit bestimmten Verdünnungsfarben (z.B. Blau) auftreten kann. Die Symptome können von vereinzelten entzündeten Hautstellen bis zu einer generalisierten eitrigen Hautentzündung reichen.

COPD (Chronic Obstruktive Pulmonale Disease): Lungenerkrankung bei der die Elastizität der Lungenbläschen irreversibel geschädigt ist. Wird beim Pferd auch als „Lungendampf“ oder „Dämpfigkeit“ bezeichnet.

DCM (Dilatative Cardiomyopathie): Erkrankung des Herzens bei der es zu einer Erweiterung und Schwächung speziell der linken Herzkammer kommt. Betroffene Tiere zeigen Leistungsschwäche, Husten, Atemnot. Auch plötzlicher Herztod ist möglich.

Dermoidsinus: Hautmissbildung im Bereich der Wirbelsäule die auf einer embryonalen Fehlentwicklung beruht. In schweren Fällen kann es zu einer Fistelbildung zwischen Haut und Rückenmark kommen was mit ausgeprägten neurologischen Symptomen verbunden sein kann.

Diabetes: Zuckerkrankheit. Sie beruht beim Hund in den meisten Fällen auf einer autoimmun bedingten Zerstörung der Inselzellen der Bauchspeicheldrüse und daraus resultierendem Mangel an Insulin.

Diskopathie: Allgemeiner Begriff für Schäden im Bereich der Bandscheiben.

Distichiasis: Vorliegen zusätzlicher Wimpern, die oft nach innen zum Augapfel hin gerichtet sind und diesen irritieren. In der Folge kann es zu schmerzhaften Entzündungen der Hornhaut und/oder der Lidbindehaut kommen. (siehe auch Trichiasis)

Doppellendigkeit: besonders stark ausgeprägte Bemuskelung der Hinterhand bei manchen Fleischrinderrassen. Da diese Muskelmenge bereits bei neugeborenen Kälbern vorhanden ist kommt es häufig zu Schwergeburten.

EIC (Exercise Induced Collapse): Neuromuskuläre Erkrankung, bei der es bei körperlichen Anstrengungen zu Muskelschwäche bis hin zum Kollaps kommt.

ED (Ellbogendysplasie): Sammelbegriff für genetisch bedingte degenerative Erkrankungen des Ellbogengelenks.

Ektropium: zu große Lidspalte mit unzureichendem Lidschluss, oft hängende Unterlider. In der Folge kommt es zu chronischen Bindehautentzündungen.

Entropium: Einrollung der Augenlider nach innen. Wimpern und Haare reizen die Hornhaut. In der Folge kommt es zu chronischen Bindehaut- und Hornhautentzündungen.

Epilepsie: Anfallserkrankung. Komplexe neurologische Erkrankung, die eine genetische Grundlage haben kann, aber auch sekundär z.B. als Folge von Verletzungen, Infektionen, Vergiftungen oder Tumoren im Bereich des zentralen Nervensystems auftreten kann. Häufigkeit und Intensität der Anfälle können individuell sehr unterschiedlich sein. Eine züchterische Bekämpfung ist schwierig, das außerhalb eines Anfalls ein betroffener Hund nicht als Merkmalsträger identifiziert werden kann.

Exokrine Pankreasinsuffizienz: Funktionsstörung der Bauchspeicheldrüse, die zu einer Störung der Fettverdauung führt. Betroffene Tiere zeigen extreme Magerkeit bei ausgeprägtem Hunger und typischer heller und weicher Kotbeschaffenheit.

Exophthalmus (Quelläugigkeit): Die Augäpfel sind groß, rund und vorstehend (siehe auch Bulbusprolaps)

Gray Collie Syndrom (Canine Cyclic Neutropenia): Störung der Bildung von Blutzellen. Betroffene Tiere zeigen eine erhöhte Infektionsanfälligkeit und erhöhte Blutungsneigung. Die Krankheit ist assoziiert mit einer Graufärbung beim Collie.

Hämolytische Anämie: Mangel an roten Blutzellen, der durch vermehrten Abbau dieser Zellen zustande kommt.

HCM: (Hypertrophe Cardiomyopathie): Häufigste Herzerkrankung bei Katzen. Es kommt zu einer Verdickung der Herzwand und damit zu eingeschränkter Pumpleistung des Herzens.

HD (Hüftgelenksdysplasie): Fehlbildung des Hüftgelenks.

HERDA (Hereditary Equine Regional Dermal Asthenia): Auch als Hyperelastosis Cutis bezeichnet. Erbliche Hauterkrankung beim Quarterhorse, die zu extremer Dehnbarkeit und Unelastizität und zu Verletzungsanfälligkeit der Haut führt.

Heritabilität: Erblichkeit eines Merkmals. Maß für den genetisch bedingten Anteil an der Ausprägung eines Merkmals. Je höher die Heritabilität eines Merkmals ist umso besser lässt es sich züchterisch beeinflussen.

Hyperkeratose der Pfotenballen (Corny Feet): Verhornungsstörungen im Bereich der Pfotenballen. Je nach dem Ausmaß der Störung kommt es zu schmerzhaften  Einrissen der Hornhaut, zu übermäßigem Krallenwachstum und zu Zubildungen der Hornhaut. In leichten Fällen ist eine lebenslange intensive Pfotenpflege notwendig, in schweren Fällen können die betroffenen Hunde nicht mehr laufen.

Hyperthyreose: Schilddrüsenüberfunktion. Eine der häufigsten hormonellen Erkrankungen bei älteren Katzen

Hypothyreose: Schilddrüsenunterfunktion. Führt zu einem Mangel an Schilddrüsenhormonen, der mit sehr unspezifischen Symptomen einhergeht.

HYPP (Hyperkalämische Periodische Paralyse): Eine gehäuft bei Quarterhorses auftretende Stoffwechselerkrankung die zu anfallsartigen Muskellähmungen führt.

JEB-Defekt (Junctionale Epidermiolysis Bullosa): Eine bei Kaltblutpferden auftretende genetisch bedingte Hauterkrankung, die zur Ablösung von Hautteilen führt und tödlich verläuft.

JRD (Juvenile Renale Disease): Sammelbegriff für verschiedene genetisch bedingte Nierenerkrankungen, die bei jüngeren Tieren auftreten. Diese Erkrankungen verlaufen praktisch immer tödlich.

Keilwirbel: Missbildungen von Wirbelkörpern, die zu Bewegungsbeeinträchtigungen im Bereich der Wirbelsäule führen können (siehe auch Blockwirbel).

Lebershunt (portosystemischer Shunt): Kurzschlüsse im Bereich der Lebergefäße, die physiologischerweise während der Embryonalentwicklung das Blut um die Leber herumleiten. Nach der Geburt verschließen sich diese Shunts im Normalfall. Unterbleibt dieser Verschluss wird die Leber unzureichend durchblutet und funktioniert daher auch nur unzureichend. Betroffene Tiere zeigen vor allem neurologische Symptome.

Lethal White Syndrom: Ein genetischer Defekt, der bei Overo Pinto Pferden auftreten kann. Fohlen, die das Defektgen in homozygoter Form tragen werden völlig weiß geboren und sterben in den ersten Lebenstagen an einer Lähmung des Dickdarms.

Lysosomale Speicherkrankheiten: Sammelbegriff für eine Reihe von Enzymdefekten, die dazu führen, dass sich die enzymspezifischen Substrate in den Lysosomen, (das sind Speicherorganellen im Zellplasma) ansammeln und langfristig zum Tod der Zellen führen. Da speziell Zellen im Bereich des zentralen und peripheren Nervensystems sich kaum regenerieren können, führen Speicherkrankheiten zu zunehmenden neurologischen Ausfällen. Der Verlauf ist immer tödlich.

Magendrehung: akute lebensbedrohende Erkrankung, zu der vor allem große Hunde mit tiefer und breiter Brust disponiert sind. Bei lebhaftem Toben oder Spielen nach der Fütterung kann es dazu kommen, dass sich der Magen um die eigene Achse dreht. Nur eine sofortige und aufwändige Operation kann in solchen Fällen den betroffenen Hund retten.

Makroglossie: Vergrößerung der Zunge die dadurch nicht vollständig im Maul untergebracht werden kann.

Merle-Färbung: Eine spezielle Farbvariante beim Hund, die im heterozygoten Genotyp zu einer typischen Grauscheckung führt. Im homozygoten Genotyp führt sie zu extremer Weißfärbung und zu Ausfallserscheinungen im Bereich der Sinnesorgane (Taubheit, Blindheit, Störungen des Gleichgewichts). Das Auftreten von geschädigten Tieren kann vermieden werden, wenn keine Paarungen zweier Merletiger durchgeführt werden.

Molera: Öffnung in der Schädeldecke, die durch einen fehlenden Verschluss der Fontanellen zustande kommt (siehe auch persistierende Fontanellen).

OCD: (Osteochondrosis Dissecans): Sammelbegriff für eine Gruppe von Gelenkserkrankungen bei denen es zu Absplitterung von Gelenksknorpel kommt. Siehe auch „Chips

Phosphofructokinasemangel: Genetisch bedingter Enzymdefekt der zu Störungen der Energieversorgung der Muskulatur führt. Merkmalsträger zeigen ausgeprägte Muskelschwäche.

PLE: (Protein Losing Enteropathie). Erkrankung des Darmes die mit ausgeprägten chronischen Durchfällen verbunden ist. Dabei werden Proteine in großer Menge mit dem Kot ausgeschieden.

PLN: (Protein Losing Nephropathie). Erkrankung der Niere bei der es zur Ausscheidung großer Mengen von Protein über die Niere kommt.

Podotrochlose: Degenerative Gelenkserkrankung im Zehenbereich bei Pferden. Häufige Ursache chronischer Lahmheiten.

PRA: (Progressive Retinaatrophie). Genetisch bedingte Erkrankung des Augenhintergrundes bei der es zu einer zunehmenden Zerstörung der Netzhaut und Erblindung kommt.

SCID: (Severe Combined Immunodeficiency). Tödlich verlaufende immunologische Erkrankung. Betroffene Tiere sterben in den ersten Lebenswochen an Infektionen unterschiedlichster Art.

Screening: standardisierte Reihenuntersuchungen bei denen untersucht wird ob ein Tier an einer bestimmten Erkrankung leidet oder nicht.

Sensorineurale Taubheit: Taubheit die durch Störung der Reizübertragung im Innenohr zustande kommt. Bei manchen Tierarten mit bestimmten Formen weißer Farbe bzw. Weißscheckung assoziiert.

Solardermatitis: Entzündung der Haut durch intensive Sonnenbestrahlung. Besonders gefährdet sind unpigmentierte Hautstellen.

Spat: Degenerative Erkrankung des Sprunggelenkes beim Pferd. Häufige Lahmheitsursache bei älteren Pferden.

Spina Bifida: Missbildung der Wirbelsäule bei der der Wirbelbogen sich nicht schließt. Das Rückenmark liegt frei und ungeschützt. Betroffene Tiere zeigen je nach Ausprägung der Missbildung neurologische Ausfälle im Bereich der Hinterhand sowie Kot- und Harninkontinenz.

Spondylose: Knöcherne Zubildungen im Bereich der Wirbelsäule die zu Bewegungseinschränkungen und Schmerzen führen.

SRMA (Steroid responsive Meningitis Arteriitis): Autoimmun bedingte Entzündung des Rückenmarks, die mit hohem Fieber, Schmerzen und mehr oder weniger ausgeprägten neurologischen Symptomen einhergeht.

Syringomyelie: Bildung eines Hohlraumes im Bereich des Rückenmarks. Betroffene Tiere zeigen neurologische Symptome. Besonders typisch sind häufige und unmotivierte Kratzbewegungen.

Thymusatrophie: Fehlbildung des Thymus, die zu Immunschwäche führt.

Trachealkollaps: Missbildung der Luftröhre, die häufig bei Zwerghunden und brachycephalen Hunderassen auftritt. Betroffene Tiere haben anfallsartige Attacken von Atemnot.

TNS (Trapped Neutrophile Syndrom): Genetisch bedingte Erkrankung bei der weiße Blutkörperchen im Knochenmark zwar produziert werden aber nicht an den Blutkreislauf abgegeben werden. Betroffene Tiere sterben in den ersten Lebenswochen an irgendeiner Infektion.

Trichiasis: Fehlstellung von Wimpern, die in Richtung Augapfel wachsen und diesen irritieren (siehe auch Distichiasis)

vWD (von Willebrand Disease): Genetischer Defekt der zum Fehlen eines Blutgerinnungsfaktors führt. Betroffene Tiere zeigen je nach der Art des Defektes Störungen der Blutgerinnung in unterschiedlichem Maß.

Wobbler Syndrom: Beruht auf Verengung des Rückenmarkkanals im Bereich der Halswirbelsäule wodurch es zu Schädigungen des Rückenmarks bzw. der abgehenden Nerven kommen kann. Betroffene Tiere zeigen je nach Art und Ausmaß der Veränderungen Schmerzen bzw. motorische und/oder sensorische Ausfälle.