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In der Übersicht finden Sie die ersten 1-2 Absätze eines jeden Artikels, sortiert nach Erstellungsdatum, - den neuesten also jeweils als ersten.

Leinen- und Maulkorbzwang

Die Verpflichtung, einen Hund außerhalb des eigenen Wohnbereiches ausschließlich an der Leine und mit Maulkorb zu führen mag auf den ersten Blick als sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr erscheinen. Es gibt aber eine Reihe von Argumenten aus dem Bereich des Tierschutzes aber auch der Gefahrenabwehr, die gegen eine solche Maßnahme im Rahmen der allgemeinen Prävention sprechen.

Maulkorbzwang

Ein ständig getragener Maulkorb schränkt wesentliche physische und psychische Funktionskreise ein.

  • Thermoregulation:

    Ein Großteil der Thermoregulation des Hundes findet über das Hecheln statt, durch das eine Luftbewegung im Bereich der vorderen Atemwege erzeugt wird, die zu einer Kühlung des Blutes in den stark durchbluteten Nasenhöhlen führt. Fehlende Möglichkeit zum Hecheln führt insbesondere in der warmen Jahreszeit zu einem Wärmestau, der insbesondere bei älteren Hunden oder bei Hunden mit einer bestehenden Erkrankung des Herz- Kreislaufsystems bis zum Tod führen kann.

  • Passform:

    Bei nicht ideal passendem Beißkorb kommt es zu Druckstellen bzw. zu Scheuerverletzungen der Haut die allenfalls das weitere Tragen eines Beißkorbes unmöglich machen und damit bei strenger Auslegung des Beißkorbzwanges ein Ausführen des Hundes nicht mehr möglich erscheinen lassen.

Beide Aspekte sind als Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anzusehen.

Verhaltensphysiologische Aspekte

  • Ein wichtiger Bestandteil der innerartlichen Kommunikation zwischen Hunden stellt die Mimik dar. Ein Maulkorb ist in diesem Sinn als eine Art Maske anzusehen, Hunde können gegenseitig ihre Mimik nicht mehr genau erkennen und daher auch nicht richtig interpretieren, was zu Missverständnissen zwischen Hunden und damit allenfalls wiederum zu vermeidbaren Konflikten führen kann. Da eine sehr häufige Ursache von Verletzungen von Menschen durch Hunde das Eingreifen in eine Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden ist, wird somit durch die Maßnahme eines ständigen Maulkorbzwanges die von Hunden ausgehende Gefahr in diesem Bereich erhöht.
  • Zudem ist damit ebenfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegeben. Hunde erleben ihre Umwelt in erster Linie über ihren Geruchssinn; ihre Methode die Gerüche ihrer Umgebung aufzunehmen besteht im Erschnüffeln dieser Umgebung. Durch einen Maulkorb sind die Hunde massiv im Schnüffeln beeinträchtigt, was zu einer Reizverarmung führt und damit eine wesentliche Beeinträchtigung einer artgemäßen Lebensqualität darstellt. Auch auf dieser Basis stellt somit ein genereller Maulkorbzwang einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Leinenzwang in definierten Bereichen ist somit nur vertretbar wenn genügend Plätze zur Verfügung stehen an denen sich Hunde frei bewegen können. Maulkorbzwang ist nur bei gesunden Hunden und zeitlich bzw. örtlich befristet vertretbar. Ein genereller Maulkorbzwang im Einzelfall sollte wenn überhaupt nur als letzte Möglichkeit der Sicherung von tatsächlich als gefährlich erkannten Hunden eingesetzt werden und auch in diesen Fällen nur zeitlich befristet bis zur Absolvierung einer korrigierenden Ausbildung.